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Kürzungen der Hilfen für Kinder nach ResOG SH

Das Mitte 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Resozialisierung und zum Opferschutz Schleswig-Holstein (ResOG SH) hat zwei landesweite Hilfsangebote für Kinder als Betroffene von Straftaten geschaffen: Die Hilfen für Kinder von Inhaftierten und die Unterstützung für Kinder, die häusliche Gewalt (mit-)erlebt haben. Zwei Jahre später rudert die Landesregierung zurück und plant, diese Angebote 2025 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung um 230.000 Euro auf die Hälfte zu kürzen.

Im Anhang finden Sie dazu eine gemeinsame Pressemitteilung von Schleswig-Holsteinscher Landesverband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe e. V., Diakonie SH und PARITÄTISCHER SH.