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Landesbeauftragter und der PARITÄTISCHE SH appellieren an die Landesregierung: im Lockdown nicht die Eingliederungshilfe vergessen!

Angesichts eines nahenden harten Lockdowns richten der PARITÄTISCHE SH und der Landesbeauftragte Ulrich Hase einen Appell an die Landesregierung, die Einrichtungen der Eingliederungshilfe nicht zuletzt mitzudenken, sondern frühzeitig zu informieren.

Angesichts eines neuen harten Lockdowns mahnen der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Ulrich Hase und Michael Saitner, Vorstand des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein, bei der Planung der Verordnungen nicht wie im Frühjahr die Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu vergessen.

„Wir lesen und hören täglich Meinungen und Statements zu der Situation an den Schulen, doch über die Einrichtungen in der Eingliederungshilfe und auch in der Jugendhilfe spricht niemand. Es droht, dass diese Einrichtungen sowie die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen hintenüberfallen und von jetzt auf gleich vor vollendete Tatsachen gestellt werden.“ gibt Michael Saitner, Vorstand des PARITÄTISCHEN SH, zu bedenken.

Im Falle eines weiteren harten Lockdowns müssen die Einrichtungen der Eingliederungshilfe frühzeitig über Schließungen informiert werden, denn daran sind Fahrdienste, Urlaub der Angehörigen und in den Wohnstätten eine höhere Personalplanung gekoppelt. Wenn die Menschen mit Behinderungen den Tag nicht in den Werkstätten verbringen, muss eine Betreuung in ihrem jeweiligen Zuhause gesichert sein und organisiert werden.

„Wir sprechen im Rahmen der Inklusionsbemühungen über Partizipation, Mitbestimmung und Beteiligung, doch in der Vergangenheit war es so, dass die Menschen mit Behinderung erst am Sonntagabend darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass sie Montagmorgen nicht zur Arbeit gehen können. Kommunikation auf Augenhöhe sieht anders aus.“ so Michael Saitner weiter.

„Menschen mit Behinderungen erfahren durch die Corona-Pandemie stärkere Ausgrenzungen. Diese dürfen durch die notwendigen Maßnahmen nicht gesteigert werden. Die Mitteilungen zu den Maßnahmen müssen unmittelbar so erfolgen, dass sie von allen Menschen mit Behinderungen verstanden werden können: blinde-, gehörlose und Menschen mit eingeschränktem Leseverständnis,“ ergänzt Hase.

Das bedeutet auch, dass sowohl die Nutzer*innen als auch die Mitarbeiter*innen ausreichend Vorlaufzeit brauchen, um die Entscheidung zu verstehen und die Folgen des Beschlusses zu organisieren.

Kontakt

Bild von Julia Bousboa
Julia Bousboa Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Anschrift:
Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein
Zum Brook 4
24143 Kiel