Michael Saitner, geschäftsführender Vorstand des PARITÄTISCHEN SH, zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete:
„Das Urteil des Hamburger Sozialgerichts bezüglich der Bargeldobergrenze geht in die richtige Richtung, wobei wir – anders als das Sozialgericht – die Bezahlkarte für Geflüchtete an sich als menschenunwürdig erachten. Das Urteil macht deutlich, dass pauschale Bargeldobergrenzen an der Realität vorbeigehen und individuell ausgestaltet werden müssen, wenn die Bezahlkarte bereits eingeführt ist oder wie in Schleswig-Holstein eingeführt wird. Dafür gibt es allerdings nicht genügend Verwaltungspersonal.
Wozu wird dies führen? Zu vermehrten Klagen und Widersprüchen, die hohe Kosten für den Staat verursachen. Ich bleibe dabei: Die Bezahlkarte ist ein populistisches Instrument, das vollkommen an der Lebensrealität Geflüchteter und an den tatsächlichen Problemen vorbeigeht und in Zukunft – sollte das Hamburger Urteil rechtskräftig werden – nun auch noch den Staat finanziell belasten wird. Dieses Geld wäre in eine durchdachte, menschenwürdige Migrationspolitik wesentlich besser investiert.“