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PARITÄTISCHER Schleswig-Holstein fordert: Bürgerversicherung jetzt!

Angesichts der immer weiter explodierenden Pflegekosten hat der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag eines breiten Bündnisses ein Gutachten erstellt, das Lösungen aufzeigt, wie die Finanzierung der Pflegeversicherung in Zukunft gewährleistet werden kann. Der PARITÄTISCHE SH blickt alarmiert auf die hohen pflegebedingten Eigenanteile in Schleswig-Holstein und fordert eine solidarische Pflegevollversicherung.

Michael Saitner, geschäftsführender Vorstand des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein:
„Knapp 3000 Euro* müssen Menschen in schleswig-holsteinischen Pflegeheimen an Eigenanteilen aufbringen – wer soll das noch aus eigener Tasche bezahlen? Die Politik und damit wir alle steuern sehenden Auges auf eine echte Notlage zu, wenn jetzt kein Systemwechsel stattfindet, denn bald wird sich kaum noch jemand Pflege leisten können.
Das Gutachten von Prof. Dr. Rothgang zeigt sehr deutlich, dass sich dieses Problem durch eine Bürgerversicherung lösen lässt. Die Beiträge werden in Zukunft immer weiter steigen und die hohen Kosten für einen Pflegeplatz werden tatsächlich schon heute durch die Gesellschaft aufgefangen – nämlich durch Sozialleistungen wie die kommunale Hilfe zur Pflege. Das ginge mit einer Bürgerversicherung wesentlich solidarischer, und zwar für alle Beteiligten!“


Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung: Der Paritätische Gesamtverband, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), der Deutsche Frauenrat, der BIVA-Pflegeschutzbund, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Volkssolidarität, die Arbeiterwohlfahrt AWO und die IG Metall
Das Gutachten sowie weitere Informationen zu den Forderungen des Bündnisses sind hier abrufbar: www.solidarische-pflegevollversicherung.de

* https://www.wido.de/forschung-projekte/pflege/finanzierung-der-pflege/entwicklung-eigenanteile/