PARITÄTISCHER SH fordert Bleiberecht für Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass
Bis zum 31. August durften Angehörige von Drittstaaten, die aus der Ukraine geflohen sind, aufgrund einer Übergangsregelung ohne Visum und Aufenthaltstitel in Deutschland leben. Diese Regelung läuft morgen aus, Geflüchtete dürfen sich dann nur noch 90 Tage visumsfrei in der Bundesrepublik aufhalten. Danach droht ihnen eine Abschiebung. Der PARITÄTISCHE SH fordert die Landesregierung daher auf, Geflüchteten ohne ukrainischen Pass ebenfalls Schutz und Sicherheit zu gewähren. Andere Bundesländer, wie Berlin, gehen hier mit gutem Beispiel voran.
„Auch Menschen ohne ukrainischen Pass haben durch den Krieg in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt und ihr sicheres Zuhause verloren, ob als Studierende, Arbeitnehmer*innen oder Geschäftsleute. Besonders hart trifft es die Gruppe der Staatenlosen wie zum Beispiel Angehörige der Rom*nja Minderheit, die ihr gesamtes Leben in der Ukraine verbracht haben. Wir müssen allen Kriegsflüchtlingen dieselben Rechte und denselben Schutz gewähren, hier braucht es dringend einen Kurswechsel in der Migrationspolitik.“ sagt Michael Saitner, Vorstand des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein.
Wir fordern die Landesregierung in Schleswig-Holstein dringend auf, den Drittstaatsangehörigen ebenfalls einen legalen Aufenthalt nach dem 1. September zu ermöglichen, indem alle gesetzlichen Spielräume genutzt werden und von Ausreise- oder Ausweisungsverfügungen Abstand genommen wird. Unabdingbar ist auch, dass sich das Land im Bundesrat für eine bundeseinheitliche, langfristige Lösung einsetzt, die Klarheit für unsere Migrationsfachdienste und vor allem Sicherheit für alle Menschen, die vor Krieg flüchten, schafft.“