PARITÄTISCHER SH fordert zum Internationalen Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen eine einzelfallunabhängige, bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern
Gewalt gegen Frauen und Mädchen kennt viele Formen: körperliche, sexualisierte, psychische, emotionale, digitale oder ökonomische Gewalt. Häufig überschneiden sich diese Gewaltformen. Allen Formen zugrunde liegend ist der Machtmissbrauch – Gewalt kennt keine Augenhöhe. Sie kann Betroffene krank machen und erhöht das Armutsrisiko, etwa wenn nach einer Gewalttat der Beruf nicht mehr ausgeübt oder der Alltag nicht mehr bewältigt werden kann. Gewalt gegen Frauen hat zusätzlich eine strukturelle Dimension, die auf Ungleichwertigkeitsvorstellungen beruht und mit tradierten Rollenzuschreibungen einhergeht.
Melanie Groß, Verbandsratsvorsitzende des PARITÄTISCHEN SH: „Gewalt gegen Frauen zieht sich quer durch alle Gesellschaftsschichten. Neben der Erfahrung alltäglicher Kontrolle und Gewalt durch Partner oder Ehemänner ist es geradezu lebensgefährlich für manche Frauen, eine Beziehung zu beenden. Mittlerweile trauen sich mehr Frauen, Gewalttaten anzuzeigen, dennoch sehen wir in den Anzeigen nur das Hellfeld, das Dunkelfeld ist riesig. Seit 2018 sind in Schleswig-Holstein 44 Tötungsdelikte pressebekannt geworden, bei denen Frauen durch die Gewalt von Partnern oder Expartnern betroffen waren. Aufgrund des dauerhaften Engagements der Frauenfacheinrichtungen wurde in dem Zusammenhang nun ein Meilenstein erreicht: Die Landesregierung wird künftig die Femizide der letzten Jahre so aufarbeiten, dass die Schutzlücken hoffentlich bald geschlossen werden können.“
Trotz dieser positiv zu bewertenden Schritte des Landes ist aber derzeit die Finanzierung der Frauenfacheinrichtungen vor dem Hintergrund von Sparmaßnahmen in Schleswig-Holstein wieder gefährdet: Steigende Tarife, die nicht vom Land mitgetragen werden, bedeuten eine Kürzung der Leistungen. In Deutschland wird derzeit über die bundeseinheitliche Finanzierung des Gewaltschutzsystems diskutiert, denn bislang ist dieses eine Frage des Wohnortes.. In Schleswig-Holstein sind Schutzeinrichtungen dauerhaft überbelegt, von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder müssen abgewiesen werden. Die Wartelisten der Frauenberatungsstellen sind lang und es gibt landesweit zu wenige Traumatherapeut*innen.
Michael Saitner, geschäftsführender Vorstand des PARITÄTISCHEN SH: „Auf Bundesebene setzen wir uns für eine einzelfallunabhängige, bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen auf bundesgesetzlicher Grundlage ein. In Schleswig-Holstein müssen Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen grundsätzlich auskömmlich und bedarfsgerecht ausgestattet werden. Für Frauenhäuser bedeutet dies beispielsweise konkret einen besseren Stellenschlüssel von 1:4, grundsätzlich braucht es mehr Schutzplätze. Zudem müssen Täter noch stärker in den Blick genommen, Präventionsangebote grundsätzlich ausgebaut werden. Gewaltbetroffenheit ist kein individuelles Schicksal, sondern geht uns alle an. Schutz vor Gewalt muss oberste Priorität haben und barrierefrei ausgestaltet sein.“