Aufbau und Verhandlung Leistungs- und Vergütungsvereinbarung
Beschreibung
Leistungserbringer und Kostenträger haben gem. §§ 123, 125 SGB IX öffentlich-rechtliche Verträge in Form von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen (LVV) schriftlich zu schließen, damit Eingliederungshilfeleistungen bewilligt und erbracht werden können. Der Mindestinhalt der Leistungsvereinbarung ist durch § 125 Absatz 2 Satz 1 SGB IX vorgegeben, ergänzend gilt § 38 Absatz 3 SGB IX. Die Struktur einer LVV ist gesetzlich nicht vorgegeben. Zur Unterstützung der Verhandlung ist von den Verbänden der Leistungserbringer sowie den Kostenträgern gemeinsam eine Orientierungsempfehlung (OE) erstellt worden. Welche Anwendungs- und Ergänzungsoptionen bestehen bei der Nutzung der OE? Welche Anforderungen werden an die Praxis gestellt und wie finden diese ihren Niederschlag in der LVV? Welche Verfahrens- und Verhandlungsgrundsätze gelten bei der Verhandlung öffentlich-rechtlicher Verträge?
Zu diesen Punkten möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und Fragestellungen klären.
Zeitraum & Termine
25.03.25 von 10:00 bis 16:00
Zielgruppe
Verhandler*innen, Geschäftsführer*innen
Ort & Kontakt
Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein
Zum Brook 4
24143 Kiel
Ansprechperson:
Lisa Krater
Telefon:
0431 560273
E-Mail schreiben
Veranstalter
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Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein
Beitrag & Kosten
Kosten: 150,00€
Diese Veranstaltung ist für Mitglieder des Paritätischen Schleswig-Holstein kostenfrei
Referent*innen
Marcus Rietz und Andreas Middel
Der Paritätische Schleswig-Holstein e. V.
Anmeldung
Eine Anmeldung zur dieser Fortbildung ist bis zum 20. März 2025, 00:00 Uhr online über unser Anmeldeformular möglich.