Recht für Selbsthilfegruppen
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Beschreibung
Jede Selbsthilfegruppe stellt eine Rechtsform dar, auch wenn dies nicht immer bewusst ist. Wenn sich Menschen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen, sind sie rechtlich gesehen eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Es sei denn, sie gründen einen Verein.
Was bedeutet der Begriff „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ für Selbsthilfegruppen? Dieser Workshop vermittelt grundlegende rechtliche Informationen und praktische Hinweise für Selbsthilfegruppen. Es geht um die Organisationsform als GbR und die neue Gesetzeslage seit dem 1.01.2024. Weiter werden Versicherungs- und Haftpflichtthemen bis zu Fragen der Kontoführung thematisiert.
Anmeldung unter: https://eveeno.com/sha-003
Zeitraum & Termine
Kontaktdaten
Birgitt Uhlen-Blucha
Telefon:
0431 560233
E-Mail schreiben
Veranstalter
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Selbsthilfe-Akademie Schleswig-Holstein
Beitrag & Kosten
Referent*innen
Renate Mitleger-Lehner, Rechtsanwältin und Referentin, München
Anmeldung
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